Klar. Praxisnah. Digital.

Und mit gewachsener Erfahrung.

Steuerberatung in zweiter Generation für Freiberufler, Unternehmer in Aufbau- und Wachstumsphasen sowie Privatpersonen mit strategischem Fokus

Klar. Praxisnah. Digital.

Und mit gewachsener Erfahrung.

Steuerberatung in zweiter Generation für Freiberufler, Unternehmer in Aufbau- und Wachstumsphasen sowie Privatpersonen mit strategischem Fokus

Über uns

Wir sind eine inhabergeführte Kanzlei in zweiter Generation – mit Freude an komplexen Sachverhalten, nahbar im Mandantenkontakt und selbstverständlich digital.

Gegründet wurde unsere Kanzlei Anfang der 1980er-Jahre als Einzelpraxis durch Thomas Merkel, Diplom-Kaufmann und Steuerberater. Seit über vier Jahrzehnten prägen persönliche Betreuung, berufliche Sorgfalt und eine transparente Zusammenarbeit das Selbstverständnis der Kanzlei.

Christine Merkel begleitet die Kanzlei seit ihren Anfängen als Buchhalterin. Steuerberaterin Carola Löw verstärkt das Team seit mehr als 35 Jahren mit ausgeprägter inhaltlicher Präzision und langjährigem Mandantenkontakt. Vor acht Jahren trat Steuerberater Daniel Merkel in die Kanzlei ein und übernahm diese zum Jahreswechsel 2024/2025.

Mit Beginn des Jahres 2026 wird die bisherige Einzelkanzlei durch den Zusammenschluss mit Steuerberater Leon Schneider in die Sozietät MERKEL SCHNEIDER Steuerberater PartG mbB überführt.

Unsere Kanzlei versteht sich als generationenübergreifende Einheit, in der langjährige berufspraktische Erfahrung und eine analytisch sowie digital geprägte Perspektive zusammenwirken. Daraus ergibt sich eine Beratungskultur, die auf fachlicher Durchdringung, Kontinuität und persönlicher Verantwortung basiert. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mandant als Mensch und das Unternehmen als wirtschaftlich-dynamisches Gefüge.

Gründer & Seniorberater

Leistungen

Unsere Leistungen verstehen sich als persönliche und verantwortungsvolle Begleitung in steuerlichen und ökonomischen Fragestellungen. Neben der laufenden steuerlichen Betreuung liegt der Fokus auf der vorausschauenden Einordnung unternehmerischer Entscheidungen sowie der strukturierten Begleitung privater Investitions- und Vermögensfragen.

In der Zusammenarbeit sehen wir uns bewusst als aktiver Partner unserer Mandanten: im regelmäßigen Austausch, mit klarer Haltung und der Bereitschaft, Themen anzusprechen und mitzudenken. Die Mandatsarbeit erfolgt dabei unmittelbar mit uns als Steuerberatern – verbindlich, nahbar und mit Blick auf das Ganze.

Als zentrale Plattform für die Mandatsarbeit nutzen wir das MyDATEV Portal, über das Unterlagen, Aufgaben und Rückfragen strukturiert und sicher ausgetauscht werden.

01

Gründungsberatung

Steuerliche Beratung bei der Gründung von Unternehmen mit Fokus auf Rechtsformwahl, Strukturierung und Finanzierung. Wir begleiten Gründungsvorhaben bereits in der Vorphase, unterstützen bei der Aufbereitung wirtschaftlicher Planungen und stehen bei Gesprächen mit Finanzierungspartnern und Notaren beratend zur Seite.

02

Gestaltungsberatung

Steuerliche Gestaltungsberatung für Unternehmen mit Fokus auf Strukturentscheidungen, Umwandlungen und laufende Anpassungen an sich verändernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Die Beratung erfolgt regelmäßig in enger Abstimmung mit rechtlichen und finanzwirtschaftlichen Beratern.

03

Nachfolgeberatung

Steuerliche Beratung bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge mit Fokus auf generationenübergreifende Strukturen, familieninterne sowie externe Nachfolgelösungen und langfristige private Vermögenskonzepte. Die Beratung erfolgt regelmäßig in enger Abstimmung mit Notaren, Rechtsanwälten und weiteren beteiligten Beratern.

04

Laufende steuerliche Beratung

Laufende steuerliche Betreuung von Unternehmen aller Rechtsformen mit Erstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz oder EÜR) sowie Ertragsteuer-, Umsatzsteuer- und sonstigen laufenden Steuererklärungen, einschließlich der Grundsteuer.

05

Finanz- & Lohnbuchhaltung

Laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung einschließlich der digitalen Belegverarbeitung sowie der Abrechnung von Löhnen und Gehältern auf Basis der DATEV-Systeme.

06

Betriebsprüfung & Rechtsbehelfsverfahren

Begleitung von Betriebsprüfungen sowie steuerlichen Rechtsbehelfsverfahren, einschließlich Einspruchs- und Klageverfahren. Wir vertreten die steuerlichen Interessen unserer Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung mit fachlicher Klarheit und Augenmaß.

Erbschaftssteuer?

Sie sind unsicher, ob und gegenüber welchem Finanzamt eine Erbschaft oder Schenkung anzuzeigen ist – oder ob und wann eine Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung abzugeben ist?

Karriere

Hast Du Lust auf eine Kanzlei mit kurzen Wegen, direktem Austausch und fachlichem Anspruch?

Bei uns arbeitest du eng mit den Steuerberatern zusammen – nah an unseren Mandanten, digital mit DATEV und mit Raum für sorgfältige, eigenverantwortliche Arbeit.

Wir suchen:

Wir bieten:

Haben wir Dein Interesse geweckt? Wir suchen jederzeit nach Verstärkung und würden uns über Deine Initiativbewerbung an karrier@merkel-schneider.de freuen.

Kontakt

Sie möchten einen Termin vereinbaren oder haben Fragen zu unseren Leistungen? Schreiben Sie uns gern über das folgende Formular – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Ihr Beratungsanliegen
Datenschutz

Mitgliedschaften:

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© 2026 MERKEL SCHNEIDER Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB – Alle Rechte vorbehalten

Impressum | Datenschutz

Dr. Daniel Merkel

Partner

Daniel Merkel prägt als Steuerberater die Kanzlei in zweiter Generation. Nach betriebswirtschaftlichem Studium und mehrjähriger Tätigkeit im internationalen Steuerumfeld liegt sein Schwerpunkt in der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Gestaltungsberatung, insbesondere bei Unternehmensnachfolgen.

Auf Grundlage seiner ökonomischen Ausbildung begleitet er darüber hinaus Unternehmensmandate ganzheitlich und berät Gründer in Aufbau- und Entwicklungsphasen. Seine Beratung ist dabei nicht auf die steuerliche Abbildung vergangener Sachverhalte beschränkt, sondern verbindet steuerliche Analyse mit einer ökonomisch-strategischen Betrachtung unternehmerischer Entscheidungen.

Kurzprofil

  • Promotion zur Unternehmensnachfolgebesteuerung im Erbschaftsteuerrecht
  • Mehrjährige Tätigkeit im M&A- und Corporate-Tax-Umfeld einer internationalen Steuerberatungsgesellschaft
  • Seit 2017 tätig in der Kanzlei, seit 2024 als Steuerberater

Leon Schneider

Partner

Leon Schneider ist seit 2024 bestellter Steuerberater und Partner der Kanzlei. Seine Tätigkeit ist geprägt durch sein betriebswirtschaftliches Studium und seine mehrjährige Erfahrung in der steuerlichen Betreuung national und international strukturierter Unternehmen sowie durch die ganzheitliche Begleitung komplexer Mandate im laufenden Steuer- und Deklarationsgeschäft.

Nach fast sechs Jahren Berufserfahrung in einer der Big 4 liegt sein heutiger Schwerpunkt in der umfassenden Betreuung mittelständischer Mandate. Dabei verbindet er fundierte Erfahrung aus der Ertrag- und Umsatzsteuer, der Begleitung von Betriebsprüfungen sowie der Beratung von Personen- und Kapitalgesellschaften mit einem klaren Blick für praktikable und tragfähige Lösungen.

Kurzprofil

  • Mehrjährige Tätigkeit in der steuerlichen Beratung national und international strukturierter Unternehmen
  • Umfassende Erfahrung in der Betreuung von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Begleitung von Betriebsprüfungen sowie steuerlichen Verfahren

Thomas Merkel

Gründer & Seniorberater

Thomas Merkel ist der Gründer der Kanzlei und wurde 1982 zum Steuerberater bestellt. Nach betriebswirtschaftlichem Studium war er mehrere Jahre für die damalige Treuarbeit tätig, mit Schwerpunkt im Bereich der Bankenprüfung. Diese frühe Tätigkeit prägte sein Verständnis für bankennahe Fragestellungen und bildete die Grundlage für eine langjährige, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Kreditinstituten.

Über mehr als vier Jahrzehnte hat er die Kanzlei in Eigenregie aufgebaut und Mandanten teils über mehrere Generationen hinweg begleitet. Seine Perspektive ist dabei weniger operativ geprägt als durch ein übergeordnetes wirtschaftliches Denken, das steuerliche Fragen stets im größeren Zusammenhang einordnet und langfristig bewertet.

Im Zuge des Generationenwechsels begleitet Thomas Merkel die Kanzlei weiterhin als erfahrener Sparringspartner und steht der Kanzlei und ihren Mandanten in beratender Funktion zur Verfügung.

Als Erbin oder Erbe sind Sie verpflichtet, das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt über den Erwerb von Todes wegen zu informieren (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Zuständig sind hierfür besondere Erbschaftsteuer-Finanzämter, die regelmäßig nicht mit dem Wohnsitzfinanzamt identisch sind.

Die Anzeige ist innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt vorzunehmen, zu dem Sie von dem Erbfall und Ihrer Erbenstellung Kenntnis erlangen.

Keine Anzeige ist ausnahmsweise erforderlich, wenn ein Testament oder Erbvertrag vorliegt, der von einem deutschen Notar oder Gericht eröffnet wurde und sich daraus eindeutig das Verwandtschaftsverhältnis ergibt (§ 30 Abs. 3 S. 1 ErbStG).

Diese Ausnahme gilt jedoch nicht, wenn zum Nachlass unter anderem gehören:

  • Grundstücke
  • Betriebs- oder Unternehmensvermögen
  • Anteile an Kapitalgesellschaften
  • Ausländisches Vermögen

In diesen Fällen ist der Erwerb von Todes wegen zwingend gegenüber dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen (§ 30 Abs. 3 S. 1 ErbStG).

Hinweis: Die Prüfung ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine weitergehende Einordnung können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen.

Sowohl der Schenker als auch der Beschenkte sind verpflichtet, eine Schenkung dem zuständigen Schenkungsteuer-Finanzamt anzuzeigen (§ 30 Abs. 1 und Abs. 2 ErbStG). Die Anzeige hat innerhalb von drei Monaten nach Ausführung der Schenkung zu erfolgen.

In der Praxis übernimmt regelmäßig der Beschenkte die Anzeige, da er auch Steuerschuldner der Schenkungsteuer ist. Kommt der Beschenkte dieser Pflicht nicht nach, ist der Schenker zur Anzeige verpflichtet.

Schenker und Beschenkter haften für die Schenkungsteuer gesamtschuldnerisch (§ 20 Abs. 1 ErbStG). Der Schenker wird insbesondere dann in Anspruch genommen, wenn die Steuer nicht vom Beschenkten entrichtet wird oder wenn die Steuerübernahme ausdrücklich vereinbart wurde.

Keine gesonderte Anzeige ist erforderlich, wenn die Schenkung notariell oder gerichtlich beurkundet wurde. In diesen Fällen erfolgt die Anzeige gegenüber dem Finanzamt durch den Notar oder das Gericht (§ 30 Abs. 3 S. 2 ErbStG).

Hinweis: Die Prüfung ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für eine weitergehende Einordnung können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen.